In den vergangenen Jahren bestanden Unsicherheiten über die Mitnahme von als „E-Scooter“ bezeichneten Elektromobilen in Linienbussen im ÖPNV. Nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist die bundesweit einheitliche Erlassregelung der Länder zur Mitnahme von Elektromobilen in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Kraft getreten. In dem Erlass sind alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern abschließend geregelt.

 

Die Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen erstreckt sich dabei auf vierrädrige E-Scooter, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • E-Scooter mit bis zu einer Gesamtlänge von maximal 1,2 Metern
  • Einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person von höchstens 300 Kg
  • Der E-Scooter muss über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen
  • Der E-Scooter muss für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein
  • Der E-Scooter muss bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten
  • Bestätigte Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus mit aufsitzender Person

Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung festgestellt werden! Nur E-Scooter, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen in Bussen des ÖPNV mitgenommen werden!

Achten Sie in Zukunft auf Bussen im ÖPNV auf folgende Piktogramme: 

 Scooter Piktogramm2 Dieses Bild signalisiert Ihnen, dass Sie Ihr Elektromobil mit in den Bus nehmen dürfen.
Scooter Piktogramm Dieses Bild bringen Sie an Ihrem Elektromobil an, um mit den gekennzeichneten Bussen des ÖPNV fahren zu dürfen.