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4.000 € Zuschuss von der Pflegekasse: So finanzieren Sie Ihren barrierefreien Umbau

03. June 2026

Die meisten Menschen wünschen sich, auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch oft sind Häuser und Wohnungen nicht auf die neuen Herausforderungen ausgelegt. Treppen werden zu unüberwindbaren Hindernissen, und das Badezimmer birgt hohe Sturzrisiken.

Die gute Nachricht: Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben, müssen Sie die Kosten für einen barrierefreien Umbau nicht alleine tragen. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person. Wir von Sanitätshaus-24 erklären Ihnen, wie das funktioniert.

Was sind "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen"?

Unter diesem sperrigen Begriff (§ 40 Abs. 4 SGB XI) fasst die Pflegekasse alle Umbauten zusammen, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen.

Typische Beispiele für geförderte Umbauten sind:

  • Im Badezimmer: Einbau einer bodengleichen Dusche, Badewanneneinstiegshilfen, höhenverstellbare Toiletten oder Waschtische.

  • An Treppen: Einbau eines Treppenlifts oder von fest installierten Rampen.

  • Türen und Schwellen: Verbreiterung von Türen (z. B. für Rollstuhlfahrende) oder der Abbau von Türschwellen.

  • Bodenbeläge: Austausch von rutschigen Böden gegen rutschhemmende Beläge.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Die Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (Pflegegrad 1 bis 5). Der Zuschuss ist dabei nicht einkommensabhängig.

Tipp für Paare oder WGs: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. in einer Senioren-WG), kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme gebündelt werden (maximal 4.000 Euro pro Person).

In 4 Schritten zum Zuschuss: So beantragen Sie die Gelder richtig

Wichtigster Grundsatz: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen! Wer erst baut und dann die Rechnung einreicht, geht meistens leer aus.

Schritt 1: Bedarf ermitteln Überlegen Sie gemeinsam mit Angehörigen oder einem Pflegeberater, welche Umbauten wirklich nötig sind, um den Alltag zu erleichtern.

Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen Lassen Sie sich von Handwerkern oder Fachfirmen (z. B. für Treppenlifte) unverbindliche Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen geben.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen Reichen Sie die Kostenvoranschläge zusammen mit einem formlosen Antrag auf "Finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" bei der zuständigen Pflegekasse ein. Ein kurzes Schreiben, warum der Umbau die Pflege erleichtert, ist oft hilfreich.

Schritt 4: Auf Genehmigung warten und umbauen Sobald Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse haben, können Sie die Handwerker beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen bei der Kasse ein, und der Betrag wird erstattet.

Kleinere Hilfsmittel ohne großen Umbau

Nicht immer muss es ein Komplettumbau sein. Auch mit kleineren, schnell einsetzbaren Hilfsmitteln lässt sich der Wohnraum barriereärmer gestalten. In unserem Sortiment auf Sanitätshaus-24.de finden Sie eine große Auswahl an Duschhockern, Badewannenliftern, Haltegriffen und Rampen, die Ihren Alltag sofort sicherer machen – oft auch auf Rezept vom Arzt!

Fazit: Lassen Sie kein Geld verschenken. Der 4.000-Euro-Zuschuss ist eine wertvolle Hilfe, um das eigene Zuhause altersgerecht und sicher zu gestalten. Informieren Sie sich rechtzeitig und sichern Sie sich Ihre Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

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