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bei Verwendung unseres Retourenlabels

Kann ich ein Hilfsmittel aus dem Onlineshop auf Rezept bekommen?
Für gesetzlich Versicherte
Beim Kauf von verschreibungsfähigen Hilfsmitteln haben Sie die Möglichkeit Ihre Verordnung bei uns einzureichen. Bei allen eingereichten Rezepten prüfen wir vorab, ob wir die Leistung mit der jeweiligen Kasse nach den geltenden rechtlichen Bedingungen abrechnen können. Am Körper getragene, individuelle angepasste Hilfsmittel können nicht über unseren Onlineshop mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Bestellen Sie das Produkt nicht über die Warenkorbfunktion, sondern übermitteln Sie uns vorab die ärztliche Verordnung über die Schaltfläche "Rezept einreichen" auf der jeweiligen Produktseite.
Wenn keine Schaltfläche zur Rezepteinreichung vorhanden ist, kann das Produkt nicht mit einer Rezeptanrechnung erworben werden.
Eine Hilfsmittelempfehlung der Krankenkasse ersetzt ein ärztliches Rezept und kann ebenfalls eingereicht werden.
Nach einer Rezepteinreichung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per eMail. Wir prüfen dann, ob wir Ihr Rezept annehmen können und werden Sie entsprechend informieren.
Für privat Versicherte
Privat Versicherte können ihr Rezept nicht bei uns einreichen. Sie erhalten beim Kauf von uns mit der Ware immer eine Rechnung, mit der Sie die Kosten bei ihrer Privatversicherung abrechnen können. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Vorfeld gerne einen Kostenvoranschlag.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenerstattung meist nur dann möglich ist, wenn das gekaufte Produkte eine 10-stellige Hilfsmittelnummer besitzt. Sofern vorhanden, ist diese bei uns im Onlineshop auf der Produktseite ausgewiesen und wird auch auf der Rechnung aufgeführt. Das Einreichen von Rezepten zum Abstempeln ist nicht notwendig. Alle relevanten Daten befinden sich auf der Rechnung.
Wie reiche ich mein Rezept ein?
Die Einreichung eines Rezepts erfolgt direkt über die jeweilige Produktseite des Hilfsmittels, das Sie benötigen. Bitte nutzen Sie hierfür nicht die normale Warenkorbfunktion.
Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie die Seite des gewünschten Produkts auf.
- Falls das Produkt in verschiedenen Ausführungen (z. B. Größe oder Farbe) angeboten wird, treffen Sie bitte zuerst Ihre Auswahl. Erst nach der Auswahl der Variante wird die entsprechende Schaltfläche eingeblendet.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Rezept einreichen".
- Dort können Sie Ihr Rezept hochladen und die notwendigen Angaben machen.
Sollte die Schaltfläche bei einem Produkt nicht erscheinen, ist dieses Produkt nicht für eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse vorgesehen.
Nachdem Sie Ihr Rezept übermittelt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir prüfen anschließend die Abrechnungsfähigkeit mit Ihrer Krankenkasse und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
